Unsere Konditionen

Bestellen & Ausleihen

Das Literaturangebot der Bibliothek ist weitgehend in geschlossenen Magazinen untergebracht. Nur ein sehr geringer Teil der Bücher, Noten und Zeitschriften ist frei zugänglich im Lesesaal der Bibliothek aufgestellt.

  1. Suchen Sie also zuerst im webOPAC nach den Büchern oder Noten, die Sie benötigen und
  2. bestellen Sie diese über den webOPAC. (vgl. Die Detailanzeige im webOPAC und Tipps zur Suche im webOPAC oder Login webOPAC)
  3. Holen Sie die bestellten Medien an der "Theke" (Raum A 120 "Ausleihe und Rückgabe von Medien") ab, geben Sie diese nach Ablauf der Leihfrist dort wieder zurück oder verlängern Sie die Leihfristen in Ihrem Konto (vgl. Ihr Konto im webOPAC)

Wann die Bücher und Noten abholfertig unter Ihrem Namen an der Theke bereit liegen, wird Ihnen nach Bestellung im webOPAC angezeigt. Die Lieferzeit ist vom jeweiligen Standort der Bücher abhängig (Vgl. Standord & Lieferzeiten im webOPAC). Je weiter entfernt die Bücher von der Theke entfernt aufgestellt sind, desto länger ist ihre Lieferzeit.

  • Bestände aus den Fernmagazinen (Signaturanfänge "K" oder "F") liefern wir erst zum nächsten oder übernächsten Öffnungstag nach Bestellung im webOPAC.
  • Bestände aus dem Nahmagazin (Signaturanfang: "N") liefern wir sofort nach Bestellung;
  • Bestände im Lesesaal (Signaturanfang "L", Raum A 116) können Sie selbst aus den Regalen entnehmen und an der Ausleihtheke verbuchen lassen, sofern es sich nicht um Präsenzbestände handelt. Präsenzbestände sind nicht ausleihbar und in der Regel mit einem roten Punkt und der Aufschrift „nicht ausleihbar“ gekennzeichnet.

Unbenannt

Bestellte Medien verbleiben 10 Öffnungstage in Ihrem Bibliothekskonto mit dem Status "bestellt" verbucht und liegen für diesen Zeitraum unter Ihrem Namen an der Ausleihtheke bereit. Bestellungen, die nicht abgeholt werden, storniert unser EDV-System automatisch und die Medien werden in die Magazine zurückgestellt (Vgl. Statusanzeigen im webOPAC)


Nicht ausleihbar bzw. auf die Nutzung im Lesesaal beschränkt sind (Präsenzbestände):

  • Enzyklopädien, Bibliographien und Nachschlagewerke,
  • Zeitschriften,
  • Prüfungsarbeiten (Diplom‐, Bachelor‐, Master‐, Staatsexamensarbeiten),
  • Bestände in den Semesterapparaten,
  • Bestände in den Handbibliotheken,
  • Chor‐ und Orchestermaterial (Ausleihe außerhalb der Bibliothek nur zur Versorgung von Hochschulensembles; § 1 Abs. 9 Nr. 3 gilt entsprechend),
  • Denkmäler‐ und Gesamtausgaben,
  • Tonträger,
  • Loseblattausgaben sowie
  • vor mehr als 100 Jahren erschienene Werke,
  • gefährdete und besonders zu schonende, wertvolle oder schwer ersetzbare Werke.

Quelle:  Benutzungsordnung der Hochschulbibliothek


Bibliotheksausweis

Die Ausleihe von Büchern, Noten, CDs u.a. Medien ist nur gegen Vorlage eines gültigen Bibliotheksausweises möglich. Die Nummer auf Ihrem Ausweis, die mit 058 beginnt, ist gleichzeitig Ihre Kennung für das Login in den Online-Katalog, genannt webOPAC.

  • Bei Studierenden, Dozent*innen und Beschäftigten der Hochschule ist der Bibliotheksausweis auf dem Studierenden- bzw. Dienstausweis integriert.
  • Honorarprofessor*innen, Ehrensenator*innen, Jungstudierende, Gaststudierende, Gastdozent*innen und Emeriti der Hochschule erhalten einen Bibliotheksausweis in der Bibliothek. Die Ausstellung eines Bibliotheksausweises erfordert die Vorlage eines gültigen Personalausweises (oder Pass mit Meldebescheinigung über den aktuellen Wohnsitz in Deutschland).


Bitte informieren Sie bei Verlust Ihres Bibliotheksausweises umgehend die Bibliothek, damit Ihr Konto (vorübergehend) gesperrt werden kann, um einen Missbrauch durch Dritte zu verhindern.

Die Ausstellung von Ersatzausweisen ist gebührenpflichtig. Ersatz-Multifunktionskarten sind in der Hochschulverwaltung erhältlich.

E-Mail-Benachrichtigungen

Wenn Ihre E-Mail-Adresse im Bibliothekskonto hinterlegt ist, informieren wir Sie unverbindlich per automatisch produzierter E-Mail

  • 5 Tage vor Ablauf der Leihfrist über den Status der von Ihnen entliehenen Medien ("Voraberinnerung")
  • Über bestellte Medien, die 10 Öffnungstage zur Abholung bereit liegen ("Abholerinnerungen")
  • Über vorgemerkte Bücher, die für Sie bereit liegen
  • Über Rückgaben bei der Lesesaalaufsicht außerhalb der Öffnungszeiten der Ausleihe
  • Über eingetroffene und bereit gelegte Anschaffungsvorschläge
  • Über Kontosperrungen im Falle nicht aktueller Anschriften
  • Über Gebühren, die nach 20 Öffnungstagen noch nicht beglichen sind
  • Die 1. und 2. Aufforderung zur Buchrückgabe und Kostenrechnung werden ebenfalls per E-Mail zugestellt. Falls keine E-Mail-Adresse vorhanden ist, erfolgt die Zustellung per Post.

 

Gebühren & Entgelte

1. Gebühren

Für Amtshandlungen der Bibliothek (z.B. Aufforderung zur Rückgabe entliehener Werke, Anordnung oder Festsetzung von Schadenersatz, Gebührenmahnungen) werden nach Maßgabe des Kostengesetzes und des Kostenverzeichnisses Kosten erhoben (Art. 1 Abs. 1, Art. 6, 8 und 13 Kostengesetz).

Unser EDV-Ausleihsystem erinnert Sie fünf Öffnungstage vor Ablauf der Leihfrist unverbindlich per E-Mail an die Rückgabe der Medien (Betreff: "Voraberinnerung"). Bitte prüfen Sie dennoch immer regelmäßig Ihr persönliches Konto im webOPAC. Dort finden Sie den aktuellen, verbindlichen Stand Ihrer Rückgabefristen und den Stand Ihres Gebührenkontos. Sollten Sie dennoch einmal die Rückgabe oder Fristverlängerung vergessen haben, sind wir verpflichtet, Sie gegen Gebühren zu mahnen:

  • Gebühren bei Leihfristüberschreitung
Gebühren
Die 1. und 2. Aufforderung zur Buchrückgabe und Kostenrechnung werden per E-Mail zugestellt. Falls keine E-Mail-Adresse vorhanden ist, erfolgt die Zustellung per Post. Die 3. und 4. Aufforderung werden immer per Post versendet.
Gebühren können nur in bar während der Öffnungszeiten der Ausleihstelle in der Bibliothek bezahlt werden.

 

  • Gebührenmahnung
Gebühren, die nach 4 Wochen (20 Öffnungstagen) noch nicht beglichen sind, werden gem. Kostengesetz kostenpflichtig gemahnt. In diesen Fällen wird das Gebührenkonto zusätzlich mit einer Mahngebühr von 5,00 EUR belastet. Die Ausleihfunktionen sind automatisch gesperrt, wenn das Gebührenkonto 5,00 EUR erreicht hat.

 

  • Gebühren für die Ausstellung von Ersatzausweisen
Die Ausstellung von Ersatzausweisen ist gebührenpflichtig:

Studierende, Dozent*innen und Beschäftigte der Hochschule: Für die Ausstellung einer Ersatzmultifunktionskarte wird von der Hochschulverwaltung eine Gebühr erhoben.

Honorarprofessor*innen, Ehrensenator*innen, Jungstudierende, Gaststudierende, Gastdozent*innen und Emeriti: Für die Ausstellung von Ersatz-Bibliotheksausweisen wird eine Gebühr in Höhe von 5,00 € in der Bibliothek erhoben.

Als Gäste zur Nutzung der Bibliothek zugelassene Personen nach § 2 Abs. 2: Für die Ausstellung von Ersatz-Bibliotheksausweisen wird eine Gebühr in Höhe von 5,00 € in der Bibliothek erhoben

 

 2. Entgelte

  • Kopierer (inkl. Drucken von USB-Sticks):
    • Kopieren mit der Multifunktionskarte: Pro Seite 0,04 Euro
Pro Seite 0,04 EURO
Druckercoupons im Wert von 5,00 EURO oder 10,00 EURO können in der Bibliothek erworben werden.

 

  • Beschaffung von Leihmaterial
    • Die Mietgebühr für Leihmaterial zzgl. Versandkosten zur Verwendung im Prüfungsfach Orchesterleitung ist von Studierenden des Studiengangs Lehramt selbst zu tragen. Beschaffungsgebühren entstehen nicht.
    • Versandkosten für die Beschaffung von Ansichtspartituren werden den Studierenden (i.d.R. aus dem Studiengang Komposition) in Rechnung gestellt. Beschaffungsgebühren entstehen nicht.

Leihfristen

Medienart  Leihfrist
Bücher, Noten Studierende: 20 Öffnungstage
Dozent*innen: 120 Öffnungstage
DVDs Studierende: 20 Öffnungstage
Dozent*innen: 20 Öffnungstage
CDs
(Präsenzbestand)
Studierende: Nicht ausleihbar
Dozent*innen: 7 Öffnungstage
Bücher, Noten (Präsenzbestand) Studierende: Nicht ausleihbar
Dozent*innen: 7 Öffnungstage
(Besondere Leihfrist!
Orchestermaterial
(Präsenzbestand) 
Bis zum 3. Öffnungstag nach dem letzten Aufführungsdatum
(Besondere Leihfrist!


 

 TiPP!

Bitte prüfen Sie Ihr Bibliothekskonto regelmäßig!
Bei Leihfristüberschreitungen sind wir gesetzlich verpflichtet, gebührenpflichtig zu mahnen.

Die Gebührenhöhe finden Sie unter der Rubrik
Gebühren & Entgelte.