Bibliotheksausweis

Die Ausleihe von Büchern, Noten, CDs u.a. Medien ist nur gegen Vorlage eines gültigen Bibliotheksausweises möglich. Die Nummer auf Ihrem Ausweis, die mit 058 beginnt, ist gleichzeitig Ihre Kennung für das Login in den Online-Katalog, genannt webOPAC.

  • Bei Studierenden, Dozent*innen und Beschäftigten der Hochschule ist der Bibliotheksausweis auf dem Studierenden- bzw. Dienstausweis integriert.
  • Honorarprofessor*innen, Ehrensenator*innen, Jungstudierende, Gaststudierende, Gastdozent*innen und Emeriti der Hochschule erhalten einen Bibliotheksausweis in der Bibliothek. Die Ausstellung eines Bibliotheksausweises erfordert die Vorlage eines gültigen Personalausweises (oder Pass mit Meldebescheinigung über den aktuellen Wohnsitz in Deutschland).


Bitte informieren Sie bei Verlust Ihres Bibliotheksausweises umgehend die Bibliothek, damit Ihr Konto (vorübergehend) gesperrt werden kann, um einen Missbrauch durch Dritte zu verhindern.

Die Ausstellung von Ersatzausweisen ist gebührenpflichtig. Ersatz-Multifunktionskarten sind in der Hochschulverwaltung erhältlich.