Für Amtshandlungen der Bibliothek (z.B. Aufforderung zur Rückgabe entliehener Werke, Anordnung oder Festsetzung von Schadenersatz, Gebührenmahnungen) werden nach Maßgabe des Kostengesetzes und des Kostenverzeichnisses Kosten erhoben (Art. 1 Abs. 1, Art. 6, 8 und 13 Kostengesetz).
Unser EDV-Ausleihsystem erinnert Sie fünf Öffnungstage vor Ablauf der Leihfrist unverbindlich per E-Mail an die Rückgabe der Medien (Betreff: "Voraberinnerung"). Bitte prüfen Sie dennoch immer regelmäßig Ihr persönliches Konto im webOPAC. Dort finden Sie den aktuellen, verbindlichen Stand Ihrer Rückgabefristen und den Stand Ihres Gebührenkontos. Sollten Sie dennoch einmal die Rückgabe oder Fristverlängerung vergessen haben, sind wir verpflichtet, Sie gegen Gebühren zu mahnen:
Die 1. und 2. Aufforderung zur Buchrückgabe und Kostenrechnung werden per E-Mail zugestellt. Falls keine E-Mail-Adresse vorhanden ist, erfolgt die Zustellung per Post. Die 3. und 4. Aufforderung werden immer per Post versendet.
Gebühren können nur in bar während der Öffnungszeiten der Ausleihstelle in der Bibliothek bezahlt werden.
Update: Mit Stand 18.12.2025 kann in der Bibliothek kein Bargeld mehr angenommen werden.
Bitte überweisen Sie die Gebühr auf das folgende Konto:
Kontoinhaber: Staatsoberkasse Bayern in Landshut
Bayerische Landesbank München, IBAN: DE75 7005 0000 0001 1903 15
BIC: BYLADEMMXXX, Zahlungsempfänger: Freistaat Bayern
Verwendungszweck: HMTM, Gebühren Bibliothek
Legen Sie der Bibliothek bitte den Einzahlungsbeleg vor, damit Ihr Bibliothekskonto entlastet werden kann.
Gebühren, die nach 4 Wochen (20 Öffnungstagen) noch nicht beglichen sind, werden gem. Kostengesetz kostenpflichtig gemahnt. In diesen Fällen wird das Gebührenkonto zusätzlich mit einer Mahngebühr von 5,00 EUR belastet. Die Ausleihfunktionen sind automatisch gesperrt, wenn das Gebührenkonto 5,00 EUR erreicht hat.
Die Ausstellung von Ersatzausweisen ist gebührenpflichtig:
Studierende, Dozent*innen und Beschäftigte der Hochschule: Für die Ausstellung einer Ersatzmultifunktionskarte wird von der Hochschulverwaltung eine Gebühr erhoben.
Honorarprofessor*innen, Ehrensenator*innen, Jungstudierende, Gaststudierende, Gastdozent*innen und Emeriti: Für die Ausstellung von Ersatz-Bibliotheksausweisen wird eine Gebühr in Höhe von 5,00 € in der Bibliothek erhoben.
Als Gäste zur Nutzung der Bibliothek zugelassene Personen nach § 2 Abs. 2: Für die Ausstellung von Ersatz-Bibliotheksausweisen wird eine Gebühr in Höhe von 5,00 € in der Bibliothek erhoben
Pro Seite 0,04 EURO
Druckercoupons im Wert von 5,00 EURO oder 10,00 EURO können in der Bibliothek erworben werden.
Update: Mit Stand 18.12.2025 können derzeit keine Druckercoupons in der Bibliothek gekauft werden, weil keine Barzahlung mehr möglich ist.