Urheberrecht

 

  • Urheberrechtliche Bestimmungen zum Scannen und Kopieren von Noten  Stand: 2018
    Ergänzende Bemerkungen zur Verwendung von Noten für öffentliche Aufführungen:
    Die Verwendung urheberrechtlich geschützter Noten für öffentliche Aufführung ist grundsätzlich anmelde- und gegebenfalls gebührenpflichtig bei der GEMA (Kleines Recht) bzw. beim Bühnenverlag (Großes Recht). Ausnahmeregelungen von der Einzelanmeldung- und Einzelabrechnung sämtlicher aufgeführter und noch geschützter Werke im Rahmen des kleinen Rechts, gibt es aufgrund von Pauschalverträgen mit der GEMA für Musikhochschulen. Die Abwicklung der Aufführungsverträge im Rahmen des Großen Rechts werden über die Hochschulbibliothek abgewickelt (s. dazu auch unsere Serviceseiten unter Chor- und Orchesternoten)
  • Musikalische Werkedatenbank der GEMA
    Eine Vervielfältigungserlaubnis sowie die Erlaubnis zur öffentlichen Aufführung urheberrechtlich geschützter Werke kann auch bei den Rechteinhabenden eingeholt werden. Über die Datenbank Musikalischer Werke der GEMA kann in Auszügen festgestellt werden, wer InhaberIn von Nutzungsrechten musikalischer Werke ist. Die Angaben im Werkkatalog sagen allerdings nichts über den Schutz des angezeigten Werkes oder den Status der angezeigten Beteiligten aus!

  • Werkkatalog der VG Musikedition
    Noten, deren Schutzfrist 70 Jahre nach dem Tod der Komponist*innen und Textdichter*innen abgelaufen ist, sind auch dann nicht frei verwendbar, wenn sie innerhalb der letzten 25 Jahre als wissenschaftlich neu edierte Ausgabe oder Erstausgabe eines nachgelassenes Werke erschienen sind (§ 70/71 UrhG). Ob eine Notenausgabe als "wissenschaftliche Neuausgabe" oder Erstausgabe eines nachgelassenen Werkes anzusehen ist, kann praktisch nur im Werkkatalog der VG Musikedition nachgesehen werden. Dort nicht nachgewiesene Ausgaben sind entweder älter als 25 Jahre oder von den Herausgebenden nicht angemeldet oder von der zuständigen Kommission nicht für schutzwürdig befunden worden.

     

 

 
  • Informationationsmaterialien zur Geschichte des Urheberrechts, inkl. einer Übersicht zum Leistungsschutzrecht in Deutschland seit 1949 / Prof. Dr. Ulrich Kaiser. Stand: 18.7.2019
 
  • Talke, Armin (2018/19): Bibliotheksschranken: Die Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken in Bibliothek, Lehre und Forschung. Fachinformationsdienst für internationale und interdisziplinäre Rechtsforschung. doi.org/10.17176/20180323-172729
  • iRights.info ist eine der bekanntesten deutschsprachigen Internetplattformen zum Thema digitale Rechteverwaltung. Die Inhalte der Seite sind nun auch als Broschuere erhaeltlich. iRights.info erklaert einfach und verstaendlich, was man beim Kopieren von CDs beachten muss: Welche Regeln gibt es, wenn man eigene Musik macht, Filme dreht oder Buecher schreibt? Wie funktionieren freie Lizenzen? Wie hat sich das Urheberrecht entwickelt? Und was bedeutet das fuer Autoren und Nutzer? iRights.info wurde 2006 mit dem Grimme Online Award ausgezeichnet. 2008 erhielt es den Klicksafe Preis fuer Sicherheit im Internet. Die Bundeszentrale fuer politische Bildung bietet die gedruckte Information zum Preis von 2 Euro oder einen kostenlosen Download an.

NEU: Rechtsfragen zur Digitalisierung in der Lehre. Praxisleitfaden zum Recht bei E-Learning, OER und Open Content / von Rechtsanwalt Dr. Till Kreutzer und Tom Hirche. Überarbeitete Fassung: Stand Oktober 2017
Berücksichtigt bereits die ab 1. März 2018 geltende Rechtslage in Bezug auf die Schranken zu Wissenschaft und Bildung gemäß dem UrhWissG